QSFFx-Bericht 2025: 859 Kliniken erfüllen Mindestanforderungen
IQTIG-Auswertung zeigt hohe Erfüllungsquoten bei hüftgelenknahen Femurfrakturen – Übergangsregelungen bei Notfallqualifikation und Geriatrie bleiben relevant
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den IQTIG-Jahresbericht zur Strukturabfrage nach der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) für das Erfassungsjahr 2025 zur Veröffentlichung freigegeben. Von 879 ausgewerteten Krankenhausstandorten meldeten 859 eine ganzjährige Erfüllung aller erforderlichen Mindestanforderungen. An 13 Standorten wurden zeitweise Abweichungen dokumentiert, weitere sieben meldeten sich im Jahresverlauf neu beziehungsweise erneut zum Verfahren an.
Die Richtlinie legt verbindliche Anforderungen an Personal, technische Ausstattung und Behandlungsabläufe bei der Versorgung hüftgelenknaher Femurfrakturen fest. Dazu gehören unter anderem die Verfügbarkeit chirurgischer und internistischer Fachkompetenz, intensivmedizinische Kapazitäten, die operative Versorgung und die Einbindung geriatrischer Expertise. Die Krankenhäuser müssen die Einhaltung der Vorgaben dokumentieren und länger als 48 Stunden andauernde Nichterfüllungen melden.
Defizite vor allem bei personellen Qualifikationen
Insgesamt zeigen die Ergebnisse eine hohe Erfüllung der strukturellen und organisatorischen Anforderungen. Bezogen auf die dokumentierten Standorttage wurden die erforderlichen Mindestanforderungen zu 99,44 Prozent erfüllt. Im Vorjahr lag dieser Wert bei 99,29 Prozent.
Auffälligkeiten zeigen sich insbesondere bei den Qualifikationsanforderungen in der Notfallversorgung. Die geforderte ärztliche Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin war 2025 durchschnittlich an 95,18 Prozent der Standorttage nachgewiesen. Bei der pflegerischen Weiterbildung Notfallpflege lag die Erfüllung bei 98,69 Prozent.
Insgesamt meldeten 45 Standorte eine zeitweise Nichterfüllung der ärztlichen und elf Standorte der pflegerischen Qualifikationsanforderung. Aufgrund einer Übergangsregelung mussten beide Vorgaben erst ab dem 1. Januar 2026 verbindlich erfüllt werden. Für das Erfassungsjahr 2025 führten diese Abweichungen deshalb noch nicht zu einer Nichterfüllung der Richtlinienanforderungen.
Bei den technischen und organisatorischen Voraussetzungen wurden dagegen nur vereinzelt Abweichungen dokumentiert. So meldeten fünf Standorte eine zeitweilige Nichterfüllung der vorgeschriebenen rund um die Uhr verfügbaren Computertomografie. Bei den intensivmedizinischen Betten und der fachärztlichen Verfügbarkeit beschränkten sich die Abweichungen ebenfalls auf einzelne Standorte.
Geriatrische Kompetenz bleibt wichtiger Prüfpunkt
Ein weiterer Schwerpunkt der Auswertung ist die geriatrische Mitversorgung. Die QSFFx-RL verlangt, dass für entsprechend gescreente Patienten geriatrische Kompetenz verfügbar ist.
Diese Anforderung wurde 2025 zu 91,21 Prozent der dokumentierten Standorttage ohne Inanspruchnahme der Übergangsregelung erfüllt. An weiteren 8,60 Prozent der Tage nutzten die Einrichtungen die bis Ende 2026 geltende Übergangsmöglichkeit, die geriatrische Versorgung konsiliarisch sicherzustellen. Der Anteil der über die Übergangsregelung abgedeckten Tage lag damit niedriger als 2024 mit 13,37 Prozent.
Mit dem Auslaufen dieser Regelung zum 31. Dezember 2026 müssen die betroffenen Krankenhäuser überprüfen, ob ihre personellen und organisatorischen Strukturen die anschließend geltenden Anforderungen vollständig erfüllen.
Insgesamt waren dem IQTIG 927 Standorte bekannt, die am Nachweisverfahren beteiligt waren oder entsprechende Unterlagen übermittelt hatten. Für 879 lagen vollständige und auswertbare Strukturabfragen vor. Die Ergebnisse beruhen auf den dokumentierten Angaben der Krankenhäuser und bilden nicht unmittelbar die medizinische Ergebnisqualität ab.
Das IQTIG bewertet den Umsetzungsstand unter Berücksichtigung dieser methodischen Einschränkungen insgesamt positiv.




