Markiert: QSFFx-RL

Widerspruch gegenüber „Informationsschreiben“ der Krankenkasse über Nichterfüllung von Qualitätskriterien i.R der QSFFx-Richtlinie zur Versorgung hüftgelenknahe Femurfraktur habe aufschiebene Wirkung und damit kein sofortiges Leistungs- und Abrechnungsverbot

L 4 KR 419/24 B ER | Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.11.2024 – Pressemitteilung LSG u. Urteilsbegründung

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Verfahrensstart zur erstmaligen Übermittlung der standortbezogenen Nachweise gemäß § 12 Abs. 2

Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.

G-BA (PDF, 125 kB)