Auswertungs- und Berichtskonzept zur Strukturabfrage gemäß QSFFx-RL für die Erfassungsjahre 2023 und 2024
Thema: Hüftgelenknahe FrakturQSFFx-RLQualitätssicherungStrukturabfrage
Auswertungs- und Berichtskonzept zur Strukturabfrage gemäß QSFFx-RL für die Erfassungsjahre 2023 und 2024
Das IQTIG nimmt die Daten der Strukturabfrage zwischen dem 1. Januar und dem 15. Februar 2023 entgegen.
Der Beschluss vom 20. Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Spezifikation zur Strukturabfrage gemäß „Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur“ (QSFFx-RL) richtet sich in einem ersten Schritt an Softwareanbieter.
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 6. Mai 2022 in Kraft.
Die Frist zur Lieferung von Daten zur strukturellen und personellen Ausstattung von Perinatalzentren und Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt ist abgelaufen.
Das IQTIG nimmt die Daten der Strukturabfrage zwischen dem 1. Januar und dem 15. Februar 2022 entgegen.
Der Beschluss vom 16. September 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.
Die Daten des Jahres 2020 sind durch die Leistungserbringer bis zum 30. April 2021 zu übermitteln.
Krankenhausstandorte, die sehr kleine Frühgeborene behandeln, sind seit Anfang 2018 verpflichtet Angaben zur strukturellen sowie personellen Ausstattung der Einrichtung an das IQTIG zu übermitteln.
Das IQTIG nimmt die Daten der Strukturabfrage zwischen dem 1. Januar und dem 15. Februar 2021 entgegen.
Mit dem Beschluss vom 14. Mai 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das IQTIG für die Strukturabfrage zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik mit...