Rund jede zweite Einrichtung erfüllt weiterhin nicht alle Mindestvorgaben zur Personalausstattung
G-BA (PDF, 10.40 MB)
Zu Strukturabfrage sind aktuell 41 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.
Rund jede zweite Einrichtung erfüllt weiterhin nicht alle Mindestvorgaben zur Personalausstattung
G-BA (PDF, 10.40 MB)
Erfassung von Daten zur personellen und strukturellen Ausstattung soll Grundlage für Qualitätssicherungsmaßnahmen bilden
Weniger als 60 Prozent der Einrichtungen erfüllen die Vorgaben komplett, besonders im Nachtdienst, während manche Berufsgruppen über die Mindestanforderungen hinaus ausgestattet sind.
G-BA (PDF, 8.46 MB)
Beschluss zur Veröffentlichung der Strukturabfrage zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik
G-BA (PDF, 4.24 MB)
Jährliche Erhebung zur Qualitätssicherung der strukturellen und personellen Ausstattung
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft
G-BA (PDF, 814 kB)
Wesentliche Anpassungen zur Optimierung der Datenübermittlung und Dokumentation
G-BA (PDF, 1.01 MB)
Beschluss zur Veröffentlichung der Strukturabfrage zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik
Das IQTIG führt jedes Jahr eine Strukturabfrage zur strukturellen und personellen Ausstattung von Perinatalzentren durch.
Spezifikation zur Strukturabfrage mittels EDV-technischer Aufbereitung der Dokumentation und der Datenübermittlung gemäß PPP-RL
G-BA (PDF, 1.87 MB)
Beschluss vom 19. Oktober 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
G-BA (PDF, 1.43 MB)
Kontaktadressen die auf Basis der Spezifikationen des IQTIG entsprechende Softwareprodukte für die Mindestmengenregelung und Strukturabfrage gemäß QSFFx-RL