Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Quartalsbericht 3/2022 zur Strukturabfrage gemäß PPP-RL

Der Unterausschuss Qualitätssicherung hat für den Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß Delegation durch Beschluss vom 17. November 2022 in seiner Sitzung am 3. Mai 2023 beschlossen, den des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im () zur zur in und gemäß § 11 Abs. 13 Nr. 4 PPP-RL über das dritte Quartal des Erfassungsjahres 2022 gemäß Anlage für die Veröffentlichung auf den Internetseiten des IQTIG (www.iqtig.org) freizugeben.

Das könnte Dich auch interessieren …