Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der §§ 8 und 10 sowie der Anlagen 2 und 7

Beschluss vom 19. Oktober 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Der verlängert die Laufzeit des klärenden Dialogs und die individuell zu vereinbarende Frist bis zur Erfüllung der im klärenden Dialog definierten Ziele auf den 31. Dezember . Die Übergangsregelung der wird auch für das Erfassungsjahr 2023 angewendet. Zudem erfolgt eine Klarstellung hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Standortes mit einer neonatologischen , der die Anforderung zum Vorhandensein eines Entbindungsbereichs im Wege der mit einem anderen Standort erfüllen möchte. Dabei hat der Standort mit neonatologischer Intensivstation sicherzustellen, dass der kooperierende Standort alle Anforderungen an die Geburtshilfe nach dieser Richtlinie erfüllt.

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