Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: COVID-19 – Ausnahmen zu QS-Anforderungen

Der Beschluss vom 14. Mai wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 14. Mai 2020 in Kraft.

Quelle: G-BA (PDF, 34KB)

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