Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Markiert: Erfassungsjahr 2023
Beschluss vom 19. Januar 2023. Er tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die vorliegende Spezifikation beinhaltet Korrekturen und Änderungen aufgrund von Anpassungen der DeQS-RL an der QS-Dokumentation, den Vorlagen zur Sollstatistik sowie an den Technischen Dokumentationen.
Der Beschluss vom 16. Juni 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 30. September 2022 in Kraft.
Der Beschluss vom 21. Juli 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschluss vom 21. Juli 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.