Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Verfahrensaussetzung zu den Erfassungsjahren 2023 und 2024
Der Beschluss vom 18. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 18. April 2024 in Kraft.
Aus dem laufenden Reformvorhaben des Bundeministeriums für Gesundheit (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) ist bekannt geworden, dass eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren im Zuge der Einführung neuer strukturierter Vorgaben für die Krankenhausplanung vorgesehen ist.
Ein Fortführen der ressourcenaufwendigen Prozesse des Verfahrens der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren erscheint in einer Gesamtbewertung daher nicht mehr sinnvoll. Aus den aufgeführten Gründen entscheidet der G-BA, das Verfahren der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren zeitlich beschränkt auszusetzen.
Durch die Aussetzung werden unmittelbar relevante Ressourcen beim IQTIG freigesetzt, die für die dringend erforderliche Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätssicherung verwendet werden können. Dies zeigt die Priorität, die auf die Verbesserung der Qualitätssicherung gelegt wird.