Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der Anlagen 3 und 4

Der Beschluss vom 16. Mai 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. Juli 2024 in Kraft.

Der G-BA legt eine Aussetzung des Validierungsverfahrens für das Erfassungsjahr 2023 fest. Zudem erfolgen redaktionelle Korrekturen in den Checklisten für das Nachweisverfahren.

Das könnte Dich auch interessieren …