Kartellamt untersagt Zusammenschluss der Unikliniken Heidelberg und Mannheim
Erhebliche Nachteile für die Patienten befürchtet
Das Bundeskartellamt hat den geplanten Zusammenschluss der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim untersagt. Begründet wird dies mit der Sorge um den Wettbewerb und die Patientenversorgung in der Region. Es verblieben nach dem Zusammenschluss zu wenige unabhängige Wettbewerber, was die Auswahlmöglichkeiten für Patienten einschränken würde. Zwar könne eine größere Klinik mitunter eine bessere Behandlungsqualität bieten, dies sei aber kein zwingender Grund für einen Zusammenschluss. Auch andere Formen der Kooperation könnten ähnliche Vorteile bringen, ohne die Unabhängigkeit der Kliniken aufzuheben.




