Der Beschluss vom 16. September 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.
Thema: G-BA Perinatalzentren QFR-RL Qualitätssicherungs-Richtlinie Servicedokument Strukturabfrage
Der Beschluss vom 16. September 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.
Die Daten des Jahres 2020 sind durch die Leistungserbringer bis zum 30. April 2021 zu übermitteln.
Krankenhausstandorte, die sehr kleine Frühgeborene behandeln, sind seit Anfang 2018 verpflichtet Angaben zur strukturellen sowie personellen Ausstattung der Einrichtung an das IQTIG zu übermitteln.
Das IQTIG nimmt die Daten der Strukturabfrage zwischen dem 1. Januar und dem 15. Februar 2021 entgegen.
Mit dem Beschluss vom 14. Mai 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das IQTIG für die Strukturabfrage zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik mit...
G-BA Beschluss vom 16. April 2020
Krankenhausstandorte, die sehr kleine Frühgeborene behandeln, sind seit Anfang 2018 verpflichtet Angaben zur strukturellen sowie personellen Ausstattung der Einrichtung an das IQTIG zu übermitteln.
Der G-BA hat am 19.09.2019 Übergangsregelungen für die Strukturerhebung im Rahmen der „Qualitätssicherungs-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene“ (QFR-RL) beschlossen.
G-BA Beschluss vom 18.07.2019
Der Beschluss vom 22.11.2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 01.07.2019 in Kraft.
Der Beschluss des G-BA vom 22.11.2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Krankenhausstandorte, die sehr kleine Frühgeborene behandeln, sind seit Anfang 2018 verpflichtet Angaben zur strukturellen sowie personellen Ausstattung der Einrichtung an das IQTIG zu übermitteln