Markiert: Mindestmengenregelungen

Neuregelungen ab 01.01.2024 für Krankenhäuser im Überblick

Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche Neuregelungen für Krankenhäuser in Kraft

Mindestmengen: Verbund-Lösung werde künftig bei der Frühgeborenen-Fallzahl-Vorgabe nicht mehr akzeptiert

Frühgeborenen-Stationen in Schweinfurt, Coburg, Bamberg und Bayreuth stehen auf dem Spiel.