Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der §§ 8 und 10 sowie der Anlagen 2, 4 und 7

Der Beschluss vom 20. Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die vorliegenden Änderungen werden vor dem Hintergrund notwendig, dass der Gemeinsame Bundesausschuss () am 15. Oktober beschlossen hat, die Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (-RL) mit Wirkung zum 1. Januar 2021 aufzuheben. Des Weiteren verlängert der G-BA die Laufzeit des klärenden Dialogs und die individuell zu vereinbarende zur Erfüllung der im klärenden Dialog definierten Ziele auf den 31. Dezember 2023. Die Übergangsregelung der Strukturabfrage wird auch für das angewendet.

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