Der durchschnittliche Aufwand für die Krankenhausstandorte lag bei 28,7 Stunden pro Krankenhausstandort und für die prüfenden Institutionen bei 17,5 Stunden pro Krankenhausstandort.
G-BA (PDF, 6.21 MB)
Der durchschnittliche Aufwand für die Krankenhausstandorte lag bei 28,7 Stunden pro Krankenhausstandort und für die prüfenden Institutionen bei 17,5 Stunden pro Krankenhausstandort.
G-BA (PDF, 6.21 MB)
Der Beschluss vom 12. Mai 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 11. August 2023 in Kraft.
G-BA (PDF, 139 kB)
Der Beschluss vom 20. Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Beschluss vom 17. Juni 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 22. Juli 2021 in Kraft.
Ergänzend zu einer früheren News wird darauf hingewiesen, dass nur in Sonderfällen das Unverschulden bei Unterdokumentation ausschließlich im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen zu klären ist.
Im Verfahrensjahr 2020 haben sich in Baden-Württemberg insgesamt 163 Krankenhäuser mit dokumentationspflichtigen Fällen gemäß QSKH-RL am Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung nach § 136 SGB V beteiligt.
Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Baden-Württemberg
Der Beschluss vom 15. Oktober 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Lieferfristen im Erfassungsjahr 2020 Hessen (QS-Daten / Statistiken)
Der Beschluss vom 14. Mai 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 14. Mai 2020 in Kraft.
Der Beschluss vom 14. Mai 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend in Kraft.