B 1 KR 26/24 R | Bundessozialgericht, Urteile vom 12.06.2025
B 1 KR 26/24 R G-BA Kinderonkologie KiOn-RL Qualitätsgebot Qualitätssicherung Sanktionen Strukturvorgaben Vergütungsanspruch
Zu Kinderonkologie sind aktuell 20 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.
B 1 KR 26/24 R | Bundessozialgericht, Urteile vom 12.06.2025
B 1 KR 26/24 R, B 1 KR 30/23 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 12.06.2025 – Kommentar Seufert Rechtsanwälte
B 1 KR 26/24 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 12.06.2025 – Terminbericht Nummer 19/25
Der Beschluss vom 6. November 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
G-BA (PDF, 130 kB)
S 25 KR 136/18 | Sozialgericht Magdeburg, Entscheidung vom 18.06.2024
Der Beschluss vom 1. November 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschluss vom 2. November 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 15. September 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im...
G-BA (PDF, 153 kB)
Der Beschluss vom 19. Mai 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
G-BA (PDF, 114 kB)
Bis zum 30. Juni 2022 können die Kliniken in bestimmten Bereichen Personalvorgaben unterschreiten.
Der Beschluss vom 3. November 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
Der Beschluss vom 20. November 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Der Beschluss vom 14. Mai 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Die Kinderkrebsstationen der Charité und des Helios-Klinikum in Buch geraten wegen Personalmangels in einigen Fällen an ihre Grenzen.