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Änderung des Beschlusses vom 21. April 2022 zur Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst

Der Beschluss vom 19. Mai 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

G-BA (PDF, 114 kB)

G-BA: Qualitäts- und Personalvorgaben bleiben ausgesetzt

Bis zum 30. Juni 2022 können die Kliniken in bestimmten Bereichen Personalvorgaben unterschreiten.

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