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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst

Beschluss vom 21. April 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst

Der Beschluss vom 1. April 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft.