Qualitätsverstöße führen nicht automatisch zum Verlust der Krankenhausvergütung

B 1 KR 26/24 R | Bundessozialgericht, Urteile vom 12.06.2025 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 12.06.2025 (Az. B 1 KR 26/24 R) die Voraussetzungen für den Wegfall von Krankenhausvergütungen bei Verstößen gegen Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) grundlegend präzisiert. Nach der Entscheidung führt ein Verstoß gegen eine Qualitätsrichtlinie des G-BA bei Behandlungen ab dem 1. Januar 2016 nicht automatisch zum Verlust des Vergütungsanspruchs. Maßgeblich ist vielmehr, ob der G-BA in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich eine entsprechende Vergütungssanktion vorgesehen hat.