G-BA führt Mindestmenge für Magenkarzinom-Chirurgie ein
Ab 2027 gelten neue Qualitätsanforderungen für komplexe Magenkrebs-Operationen in Krankenhäusern mit Übergangsfristen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neue Mindestmenge für die Chirurgie bei Magenkarzinomen beschlossen. Wie der G-BA mitteilt, müssen Krankenhäuser künftig bestimmte operative Eingriffe bei Magenkrebs in einem festgelegten Umfang durchführen, um diese Leistungen weiterhin anbieten zu dürfen. Siehe auch unsere Berichtserstattung zur Pressemitteilung des G-BA vom 18.06.2026. Die neue Mindestmenge tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und soll die Qualität bei komplexen onkologischen Eingriffen sichern.
Mit der Änderung der Mindestmengenregelungen (Mm-R) ergänzt der G-BA einen weiteren Leistungsbereich: die Chirurgie bei Magenkarzinomen. Für diese komplexen Eingriffe wird eine Mindestmenge von 20 Leistungen pro Krankenhausstandort und Jahr festgelegt. Die Regelung betrifft stationäre Behandlungsfälle, bei denen definierte Operationen am Magen in Verbindung mit einer bösartigen Neubildung des Magens verschlüsselt werden. Grundlage sind bestimmte ICD-10-GM-Kodes für Magenkarzinome sowie umfangreiche OPS-Kodes, die unter anderem partielle, subtotale und totale Magenresektionen sowie Gastrektomien mit unterschiedlichen Rekonstruktionsverfahren und Lymphadenektomien umfassen.
Nach der Vorgabe des G-BA wird für die Berechnung der Leistungsmenge jeder stationäre Behandlungsfall berücksichtigt, bei dem mindestens einer der festgelegten OPS-Kodes in Verbindung mit einem entsprechenden ICD-Kode durchgeführt wurde. Maßgeblich ist dabei die erstmals während des stationären Aufenthalts durchgeführte relevante Prozedur.
Übergangsphase bis 2030
Die Einführung der neuen Mindestmenge erfolgt schrittweise. Für die Kalenderjahre 2027 und 2028 gilt zunächst keine Mindestmenge. Krankenhäuser erhalten damit eine zweijährige Übergangsphase zur Anpassung ihrer Strukturen. Für die Jahre 2029 und 2030 sieht der Beschluss eine reduzierte Übergangsregelung vor. In diesem Zeitraum müssen Krankenhäuser mindestens zehn Leistungen pro Standort und Jahr nachweisen. Eine Prognosedarlegung für die Leistungserbringung im Jahr 2029 muss spätestens bis zum 7. August 2028 erfolgen.
Ab 2031 soll voraussichtlich die reguläre Mindestmenge von 20 Eingriffen gelten.
Auswirkungen auf Krankenhausstrukturen und Onkologie
Die Einführung der Mindestmenge bei Magenkarzinom-Operationen ist Teil der zunehmenden Konzentration komplexer medizinischer Leistungen auf spezialisierte Zentren. Bereits bestehende Mindestmengenregelungen gelten unter anderem für bestimmte Eingriffe bei Bauchspeicheldrüsenkrebs, Ösophaguskarzinomen, Kniegelenkersatz oder Frühgeborenenversorgung. Für Krankenhäuser bedeutet die neue Vorgabe eine strategische Entscheidung über die zukünftige Vorhaltung komplexer onkologischer Chirurgie. Besonders kleinere Standorte könnten vor der Herausforderung stehen, die erforderlichen Fallzahlen dauerhaft zu erreichen. Gleichzeitig soll die Bündelung von Erfahrung und Expertise dazu beitragen, Behandlungsergebnisse bei anspruchsvollen Eingriffen zu verbessern.
Die Krankenhausplanung der Länder sowie die Auswirkungen der Krankenhausreform könnten durch die neue Mindestmenge zusätzlich beeinflusst werden. Leistungsbereiche mit hohen Qualitäts- und Strukturvorgaben werden zunehmend an spezialisierten Standorten konzentriert.




