Neue Mindestmengen-Spezifikation für 2027
Änderungen der Mm-R betreffen OPS-/ICD-Kodes und Sozialdaten-Analyse
Der Gemeinsame Bundesausschuss (Gemeinsamer Bundesausschuss) hat am 18. Juni 2026 eine Änderung der Spezifikation der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für das Erhebungsjahr 2027 beschlossen. Grundlage sind Empfehlungen des Instituts nach § 137a SGB V, das auch mit der Veröffentlichung der technischen Spezifikation beauftragt wurde. Die Anpassungen betreffen insbesondere Kodierlogiken, Sozialdatenanalysen und die Weiterentwicklung der Mindestmengensteuerung in der Krankenhausversorgung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss treibt mit dem aktuellen Beschluss die technische und inhaltliche Weiterentwicklung der Mindestmengenregelungen für Krankenhäuser weiter voran. Ziel der Anpassungen ist eine präzisere Abbildung von Leistungsbereichen sowie eine stärkere datenbasierte Steuerung von Qualitätsvorgaben in der stationären Versorgung.
Im Mittelpunkt steht die Spezifikation für das Erhebungsjahr 2027, die auf Basis von Empfehlungen des Instituts nach § 137a SGB V erstellt wird. Dieses ist für die wissenschaftliche Ausarbeitung, technische Definition und Veröffentlichung der Mindestmengen-Spezifikationen verantwortlich. Die Veröffentlichung soll laut Beschluss über die Plattform des Instituts erfolgen und umfasst auch die vollständige technische Dokumentation.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderungen betrifft die Anpassung von OPS- und ICD-Kodes innerhalb der Mindestmengenregelungen. So wird unter anderem eine Zeile in der OPS-Tabelle gestrichen und die ICD-Tabellen in mehreren Anwendungsbereichen ersetzt. Konkret betrifft dies unter anderem Diagnosen zu malignen Neubildungen des Knochens und des Weichteilgewebes im Bereich der unteren Extremität. Darüber hinaus wird die Struktur der Anlagen innerhalb der Mm-R angepasst. Mehrere Verweise auf Nummerierungen innerhalb der Berechnungslogik der Leistungsmenge werden redaktionell und systematisch korrigiert. Diese Änderungen dienen der konsistenten Anwendung der Mindestmengenregelungen im Rahmen der Krankenhausplanung. Ein weiterer Schwerpunkt des Beschlusses liegt auf der Weiterentwicklung der Mindestmengensteuerung auf Basis von Sozialdaten. Der Gemeinsame Bundesausschuss erweitert damit den Einsatz von Routinedaten der gesetzlichen Krankenversicherung zur Analyse von Versorgungsqualität und Leistungsvolumina. Insbesondere im Anhang 2 der Mm-R werden neue Abschnitte eingeführt, die die Datengrundlagen für komplexe Eingriffe – etwa am Organsystem Pankreas – präzisieren.




