MD Nord prüft 875 Leistungsgruppenanträge in Schleswig-Holstein
Krankenhausreform: Ergebnisse fließen in künftige Krankenhausplanung ein
Der Medizinischer Dienst Nord (MD Nord) hat nach eigenen Angaben alle 875 Leistungsgruppenanträge der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein geprüft und die Ergebnisse an das Landesgesundheitsministerium übermittelt. Die Prüfungen bilden eine medizinisch-fachliche Grundlage für die Entscheidung, welche Leistungsgruppen den Kliniken künftig zugewiesen werden und welche Leistungen sie damit anbieten und abrechnen können.
Leistungsgruppen werden Grundlage der Krankenhausplanung
Mit der Krankenhausreform wird die stationäre Versorgung in Deutschland künftig stärker über Leistungsgruppen gesteuert. Krankenhäuser dürfen bestimmte medizinische Leistungen grundsätzlich nur dann erbringen und abrechnen, wenn sie die dafür festgelegten Qualitätskriterien erfüllen.
Die Prüfungen des MD Nord dienen dabei als Grundlage für die weitere Krankenhausplanung in Schleswig-Holstein. Die Entscheidung über die tatsächliche Zuteilung liegt beim Land. Die zuständigen Behörden können Leistungsgruppen zuweisen, begrenzen, regional bündeln oder priorisieren. Unter gesetzlich definierten Voraussetzungen sind zudem Ausnahmen möglich.
Für die Krankenhäuser bedeutet das Verfahren eine erhebliche Veränderung der bisherigen Versorgungsplanung. Die Zuweisung einer Leistungsgruppe wird künftig maßgeblich dafür sein, welche medizinischen Angebote ein Standort dauerhaft vorhalten kann. Die Kliniken sollen nach Angaben des MD Nord im Dezember über die Ergebnisse der Leistungsgruppenzuteilung informiert werden.
Damit steht für die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein eine strategisch wichtige Phase bevor. Die Leistungsgruppen betreffen nicht nur die medizinische Ausrichtung einzelner Standorte, sondern auch Fragen der Personalplanung, der Investitionen und der internen Organisation.
Prüfung unter veränderten gesetzlichen Vorgaben
Die Prüfung der Anträge war für den MD Nord und die Krankenhäuser mit besonderen Herausforderungen verbunden. Während das Verfahren bereits lief, wurden die gesetzlichen und fachlichen Grundlagen erneut angepasst.
Am 15. April 2026 traten mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) neue Regelungen in Kraft. Diese wurden anschließend mit der überarbeiteten LOPS-Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund vom 19. Mai 2026 in das Prüfverfahren übernommen.
Unter anderem wurde die Zahl der bundesweit einheitlichen Leistungsgruppen von ursprünglich 65 auf 61 reduziert. Gleichzeitig verlängerte sich die Prüffrist um einen Monat bis zum 31. Juli 2026.
Dr. Andreas Krokotsch, Leitender Arzt und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des MD Nord, bezeichnete die abgeschlossene Prüfung als umfassende erste Bestandsaufnahme der Leistungsfähigkeit der Kliniken. Nach Angaben des MD Nord hatten sich die Beteiligten durch Informationsveranstaltungen und regelmäßige Abstimmungen auf das Verfahren vorbereitet.
Leistungsgruppenprüfungen sollen regelmäßig wiederholt werden
Die Leistungsgruppenprüfungen sind nicht als einmalige Bestandsaufnahme angelegt. Nach den aktuellen Vorgaben sollen sie zunächst nach zwei Jahren und anschließend im Abstand von jeweils drei Jahren wiederholt werden.
Für das Klinikmanagement entsteht damit eine dauerhaft neue Steuerungsgröße. Krankenhäuser müssen nicht nur einmalig die Voraussetzungen für eine Leistungsgruppe erfüllen, sondern die notwendigen personellen, strukturellen und qualitativen Anforderungen langfristig sichern.
Die Entscheidungen des Landes werden deshalb weitreichende Folgen für die Krankenhauslandschaft in Schleswig-Holstein haben. Neben der Frage, welche Leistungen an welchem Standort erbracht werden können, dürften auch Kooperationen, regionale Schwerpunktbildungen und die Organisation der ärztlichen Weiterbildung an Bedeutung gewinnen.
Die nun abgeschlossene Prüfung des MD Nord markiert damit einen wichtigen Zwischenschritt der Krankenhausreform. Die zentrale Entscheidung über die künftige Verteilung der medizinischen Leistungen steht jedoch noch aus.




