MD Bund veröffentlicht LOPS-Richtlinie 2026 (Version 2)

Der Medizinischer Dienst Bund hat die aktualisierte Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a SGB V“ (LOPS-Richtlinie 2026, Version 2 / LOPS-RL 3) veröffentlicht.

Die auch als „LOPS-Richtlinie 3“ bezeichnete Fassung bildet das regulatorische Fundament für die Kontrolle der neuen Krankenhausstrukturen. Die Neufassung tritt am 19. Mai 2026 in Kraft und bildet künftig die verbindliche Grundlage für Struktur- und Qualitätsprüfungen in deutschen Krankenhäusern.

Die Richtlinie regelt sowohl die OPS-Strukturprüfungen als auch die Prüfungen von Leistungsgruppen, die jeweils durch den zuständigen Medizinischen Dienst am Krankenhausstandort durchgeführt werden. Damit kommt der Regelung eine zentrale Rolle in der Umsetzung der strukturellen Krankenhaussteuerung zu.

Mit der neuen Richtlinie werden Vorgaben aus dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) umgesetzt, das bereits am 15. April 2026 in Kraft getreten ist. Das Gesetz führt zu einer Anpassung der Qualitätskriterien innerhalb der Leistungsgruppen sowie zu einer Reduktion der Leistungsgruppen um vier Kategorien.

Zudem wurden weitere Anforderungen an Mindestvoraussetzungen und Strukturmerkmale verändert, die Krankenhäuser künftig erfüllen müssen, um Leistungen abrechnen oder erstmals erbringen zu dürfen. Besonders relevant sind dabei die verschärften Anforderungen an Nachweis- und Dokumentationspflichten im Rahmen der OPS-Kodierung sowie die Zuordnung zu Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausplanung.

Die Prüfprozesse bleiben zweistufig organisiert: OPS-Strukturprüfungen werden auf Antrag des Krankenhauses durchgeführt, während Leistungsgruppenprüfungen entweder durch die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden oder durch Krankenkassenverbände im Rahmen von Versorgungsverträgen veranlasst werden.

Die Krankenhäuser müssen dabei umfangreiche Strukturdaten gemäß den Anlagen der Richtlinie bereitstellen. Diese werden vom Medizinischen Dienst mit bereits vorhandenen Prüfdaten abgeglichen, um Doppelprüfungen zu vermeiden und den administrativen Aufwand zu reduzieren.

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