MD Bund erlässt LOPS-Richtlinie 2026 (Version 2) – Genehmigung durch BMG steht aus

Der Medizinische Dienst Bund hat am 24. April 2026 die neue Fassung der „Richtlinie zur Prüfung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen“ (LOPS-RL 2026 Version 2) verabschiedet.

Die auch als „LOPS-Richtlinie 3“ bezeichnete Fassung bildet das regulatorische Fundament für die Kontrolle der neuen Krankenhausstrukturen. Bevor die Richtlinie jedoch offiziell in Kraft treten kann, muss das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das laufende Genehmigungsverfahren abschließen.

Die nun vorliegende Version 2 konkretisiert die Prüfmechanismen, mit denen der Medizinische Dienst künftig sicherstellt, dass die Kliniken die personellen und apparativen Voraussetzungen für ihre zugewiesenen Leistungsgruppen dauerhaft erfüllen. Erst mit der Genehmigung durch das BMG und der anschließenden Veröffentlichung der Finalfassung erlangt das Regelwerk Rechtskraft. Parallel dazu bereiten die regionalen Medizinischen Dienste bereits die entsprechenden ausfüllbaren Unterlagen und Prüfprotokolle vor, um einen nahtlosen Start der Kontrollverfahren zu gewährleisten.

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