Mehr als 3.400 Anträge auf Leistungsgruppen – Prüfung durch MD Bayern bereits angelaufen
Bayern treibt Krankenhausreform voran
Die Umsetzung der Krankenhausreform in Bayern verläuft nach Angaben der Landesregierung planmäßig. Wie Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach am Mittwoch mitteilte, haben Klinikträger für 256 Krankenhausstandorte mehr als 3.400 Anträge auf Zuweisung von Leistungsgruppen eingereicht. Diese wurden bereits an den Medizinischer Dienst Bayern (MD Bayern) zur Prüfung weitergeleitet.
Ziel der aktuellen Phase ist die Bewertung der Qualitätsvoraussetzungen für die beantragten Leistungsgruppen. Nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums sollen die Prüfungsergebnisse im Sommer vorliegen, bevor im Herbst die Zuweisungsentscheidungen vorbereitet werden. Nach Einschätzung des Ministeriums betreffen die meisten Anträge die allgemeine Grund- und Basisversorgung. Auch geburtshilfliche Leistungen seien flächendeckend beantragt worden. Gleichzeitig liegen laut Ministerium auch zahlreiche Anträge für spezialisierte Leistungsgruppen vor. Die breite Antragstellung wird als Indiz gewertet, dass die flächendeckende stationäre Versorgung in Bayern auch im Zuge der Reform grundsätzlich gesichert bleiben kann. Die Leistungsgruppenzuweisung gilt als zentrales Instrument der bundesweiten Krankenhausreform, die ab 2028 vollständig greifen soll.
Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege betont die enge Zusammenarbeit mit dem Medizinischer Dienst Bayern, um mögliche Problemfelder frühzeitig zu identifizieren und das Verwaltungsverfahren effizient zu gestalten. Ziel sei es, unnötige Verzögerungen zu vermeiden und die Planungsentscheidungen rechtzeitig vor Inkrafttreten der Reform abzuschließen.
Die Entscheidung über Leistungsgruppen erfolgt zweistufig: Zunächst prüft der Medizinische Dienst die fachlichen und qualitativen Voraussetzungen, anschließend bewertet das Ministerium die Ergebnisse im Kontext der Krankenhausplanung. In begründeten Fällen können laut Ministerium auch Ausnahmen von Gutachten berücksichtigt werden, um Versorgungslücken zu vermeiden.
Die Leistungsgruppen gelten als zentrales Element der künftigen Krankenhausstrukturplanung. Sie sollen festlegen, welche Leistungen ein Krankenhaus künftig erbringen darf und unter welchen Qualitätsvorgaben dies erfolgt. Damit wird die Krankenhauslandschaft stärker strukturiert und stärker an Qualitäts- und Mindestvorgaben ausgerichtet. Nach Angaben des Ministeriums ist Bayern organisatorisch gut aufgestellt und liegt im Zeitplan. Die Zuweisung der Leistungsgruppen soll nach aktueller Planung bis Ende 2026 abgeschlossen werden, um ausreichend Vorlauf für die Umsetzungsphase bis 2028 zu gewährleisten.
Begleitend zur Reform stellt der Freistaat den Krankenhäusern verschiedene Unterstützungsinstrumente zur Verfügung. Dazu zählen regionale Strukturgutachten, eine Analyse der Patientenzahlen bis 2035 sowie digitale Planungswerkzeuge. Diese sollen den Trägern helfen, ihre künftige Leistungsstruktur strategisch auszurichten. Diese Instrumente werden bereits intensiv von den Krankenhausträgern genutzt, um Entscheidungen über Leistungsgruppen und Standortstrategien vorzubereiten.




