Richtlinie zur Kinderonkologie: Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes und der Anlage 1 sowie Erstfassung einer Anlage 3
Beschluss vom 17. Dezember 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.