Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik: Mindestvorgaben des G-BA sind rechtmäßig

B 1 KR 16/23 R, B 1 KR 17/23 R, B 1 KR 19/23, B 1 KR 26/23 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 20.12.2024 – Kommentar Justiziarin im AOK-Bundesverband

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) festgelegten Mindestpersonalvorgaben sind rechtmäßig. Die PPP-RL bleibe verbindlich und muss konsequent umgesetzt werden.
Vergütungseinbußen ab 2026 sind real, wenn die Mindestvorgaben nicht erfüllt werden…

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