Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 in der Fassung der Änderungsbeschlüsse vom 18. Februar 2021 und 19. Januar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt...
G-BA (PDF, 184 kB)
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 in der Fassung der Änderungsbeschlüsse vom 18. Februar 2021 und 19. Januar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt...
G-BA (PDF, 184 kB)
Der Beschluss vom 21. April 2022 (in der Fassung der Beschlüsse vom 21. April 2022 und vom 19. Mai 2022) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und...
G-BA (PDF, 124 kB)
Der Beschluss vom 19. Mai 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
G-BA (PDF, 114 kB)
Beschluss vom 21. April 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
G-BA (PDF, 128 kB)
Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen können die breit gefächerte Berufsgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zukünftig besser berücksichtigen, um die Mindestpersonalvorgaben zu erfüllen.
Kliniken fordern moderne und bedarfsgerechte psychiatrische und psychosomatische Versorgung Die PPP-RL soll auf den Prüfstand – spätestens in den Koalitionsverhandlungen zu einer künftigen Bundesregierung. Die...
Die Pandemie hat die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens und der Krankenhäuser eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Dies gilt auch für die psychiatrische und psychosomatische Versorgung.
Der Beschluss vom 20. November 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
DKG zum aktuellen Psychiatrie-Barometer
Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd) zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
Der Beschluss vom 20. März 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 20. März 2020 in Kraft.
Vorgaben für die Psychosomatik sollen aber noch einmal überprüft werden
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die am 19. September abschließend beratene Erstfassung der Richtlinie über die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik...
Für Kliniken der Psychiatrie, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und in psychosomatischen Abteilungen gelten künftig verbindliche Anforderungen an die personelle Besetzung der Stationen.
Ab dem 01. Januar 2020 müssen die Kliniken ihr Personal aufstocken und erstmals verbindliche personelle Mindestvorgaben einhalten.