B 1 KR 37/21 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 13.12.2022
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B 1 KR 37/21 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 13.12.2022
Ziel ist die Verbesserung der Versorgung von erwachsenen Patienten mit einer unipolaren Depression in Deutschland durch verbesserte Koordination der verschiedenen Sektoren und Fachdisziplinen.
Nach den notwendigen baulichen und organisatorischen Maßnahmen nimmt die Dr. von Ehrenwall´sche Klinik seit Mai 2022 in Ahrweiler wieder stationäre Patienten zur psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung auf.
Ziel ist die Etablierung von Standards für die psychosoziale Diagnostik, Indikation und Durchführung von psychosozialer Behandlung.
Die Zwangsstörung ist eine häufige psychische Erkrankung, die in epidemiologischen Studien Lebenszeitprävalenzraten von 1-3% zeigte
Die Vergütung für die neue Komplexversorgung schwer psychisch kranker Menschen ist jetzt geregelt. Damit kann das Versorgungsprogramm zum 1. Oktober starten.
Im Saarland kommen zwei neue Krankenhäuser für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hinzu.
Die Sana-Kliniken haben die Abteilung für Psychosomatik und Psychotherapie geschlossen.
Die Zukunft der Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie in den Sana Kliniken Duisburg steht auf der Kippe. Beschäftigte fürchten, dass es nicht bei einer „temporären...
Mit zunächst 21 Betten startet die Dr. Becker Burg-Klinik zum 19. April ihr neues Behandlungsangebot.
Die Leitlinie richtet sich an alle ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsbereiche des deutschen Gesundheits- und Sozialwesens, einschließlich fachärztlicher und psychotherapeutischer Versorgung sowie der Pflege.
Kodierleitfaden der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus
Bericht zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Niedersachsen
Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen können die breit gefächerte Berufsgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zukünftig besser berücksichtigen, um die Mindestpersonalvorgaben zu erfüllen.
Beschluss vom 2. September 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.