Abrechnungsmodalitäten für Hybrid-DRG: Übergangsregelung für ambulantes Operieren
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Abrechnungsmodalitäten für Hybrid-DRG: Übergangsregelung für ambulantes Operieren
Die Service-Angebote des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zum Kodieren wurden an die aktuelle ICD-10-GM für 2024 angepasst.
Die Abrechnungsmodalitäten für die neuen Hybrid-DRG beim ambulanten Operieren stehen fest.
Klare Entscheidungen statt ständiger Ankündigungen, fordert der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.
Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse der Stichprobenprüfungen zu den Leistungsbereichen konventionelle Röntgendiagnostik, Computertomographie, Kernspintomographie und Arthroskopie des Berichtsjahres 2022 vor.
Beschluss vom 18. Januar 2024
Krankenhäuser können künftig auch bei tagesstationären Behandlungen Krankenfahrten verordnen.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Die seit Monaten erwartete Hybrid-DRG-Verordnung tritt zum 1. Januar in Kraft.
»Die Kliniken haben aus vielen Gründen finanzielle Probleme, und ohne Zweifel gibt es deutlich zu viele Häuser in Deutschland«
Mit der geplanten Hybrid-DRG-Verordnung wird nach Ansicht der KBV die Chance auf eine echte Ambulantisierung und einen fairen Wettbewerb der Sektoren vertan.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht.
Die Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2024 im Bereich der ambulanten Versorgung haben zu einer Einigung im Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) geführt.
Die Förderung der Ambulantisierung hatte sogar Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden. Doch nun droht das Ganze zum Rohrkrepierer zu werden“