Vorhaltepauschale für Hausärzte wird ab 2026 neu geregelt
KBV und GKV-Spitzenverband beschließen Details zur Förderung der hausärztlichen Grundversorgung
Die Vorhaltepauschale für Hausärztinnen und Hausärzte wird zum 1. Januar 2026 neu eingeführt, um die hausärztliche Grundversorgung stärker zu fördern. KBV und GKV-Spitzenverband haben die Details im Bewertungsausschuss beschlossen, nachdem gesetzliche Vorgaben eine Neuregelung erforderlich machten.




