Referentenentwurf für Krankenhausreform liegt vor
Thema: Hausärztliche Versorgung Krankenhausreform Versorgungsstufe Vorhaltevergütung
Referentenentwurf für Krankenhausreform liegt vor
SpiFa sieht im Zuge des zu bildenden Transformationsfonds für die stationäre Versorgungsebene die Notwendigkeit, Reformvorhaben sinnhaft miteinander zu verzahnen.
Evidenz- und konsensbasierte Empfehlungen zur hausärztlichen Versorgung bei Patientinnen und Patienten nach Schlaganfall.
In Westfalen-Lippe ist eine Änderung der Bedarfsplanung beschlossen worden, die erhebliche Auswirkungen auf die Niederlassung und Anstellung von Hausärzten hat.
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Gesetzentwurf zur „Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung mit besonderem öffentlichen Bedarf des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ beschlossen.
Ziel ist, insbesondere die hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen von Rheinland-Pfalz sowie den ärztlichen Nachwuchs im öffentlichen Gesundheitsdienst sicherzustellen.
Diese Leitlinie will durch Zusammenfassung der wichtigsten Leitlinienempfehlungen zu Überund Unterversorgung zu einer besseren, gerechteren, sichereren und menschenfreundlicheren Medizin beitragen.
Im Referentenentwurf sind Regelungen enthalten, die in der Folge dazu führen können, dass Krankenkassen für ein und dieselbe Diagnose des Arztes aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich unterschiedliche Zuweisungen bekommen.