Neues zu Bedarfsplanung für Hausärzte in Westfalen-Lippe

In ist eine Änderung der beschlossen worden, die erhebliche Auswirkungen auf die Niederlassung und von Hausärzten hat.

Konkret hat der Landesausschuss am 26. November auf gemeinsamem Antrag der KVWL und Landesverbände der beschlossen, § 67 Bedarfsplanungs-Richtlinie auf die in Westfalen-Lippe anzuwenden. […]

Quelle: BPG-Münster

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