Markiert: Versorgungsstufe

Nach der Krankenhausreform 2023 soll es künftig drei Versorgungsstufen geben, nach denen Krankenhäuser eingeordnet werden:
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  • Grundversorgung – medizinisch und pflegerische Basisversorgung,
  • Regel- und Schwerpunktversorgung – Krankenhäuser, die im Vergleich zur Grundversorgung noch weitere Leistungen anbieten,
  • Maximalversorgung – zum Beispiel Universitätskliniken.

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Für jede Versorgungsstufe sollen einheitliche Mindestvoraussetzungen gelten, um so die Behandlungsqualität zu erhöhen.

Lauterbachs Krankenhausreform – Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Der Zeitplan für die Krankenhausreform ist nicht mehr einzuhalten. Angekündigt war das Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes zum 01.01.2024.

Transparenzverzeichnis mit Stufe für Universitätsklinika gibt Orientierung – strukturelle Veränderungen müssen folgen

Die Universitätsklinika begrüßen die Verabschiedung des Krankenhaustransparenzgesetzes durch den Bundestag als ersten wichtigen Schritt in der Umsetzung der Krankenhausreform.