Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Versorgungsstufe „Level F“ in Bayern

Neuregelung im Rahmen des KHVVG macht individuelle Prüfung für Fachkliniken erforderlich

Mit Wirkung zum 24. April 2025 hebt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention die bisherige Allgemeinverfügung über die Zuordnung von Krankenhäusern zur Versorgungsstufe „Level F“ auf. Hintergrund ist die Änderung von § 135d Abs. 4 Satz 3 SGB V durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5. Dezember 2024. Die bisherige pauschale Zuweisung von Fachkliniken, Außenstellen und bestimmten Vertragskrankenhäusern zu „Level F“ ist damit nicht mehr zulässig.

  • Zukünftig ist eine Einzelfallprüfung notwendig, ob ein Krankenhaus zu mindestens 80 % seiner Fälle in höchstens vier Leistungsgruppen (ausgenommen Allgemeine Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie) tätig ist.
  • Psychiatrische und psychosomatische Fachkliniken können aufgrund des rein somatischen Fokus des KHVVG nicht mehr als „Level F“-Einrichtung zugeordnet werden.
  • Die Zuweisung hat direkte Auswirkungen auf die Zuweisung von Leistungsgruppen und damit auf Abrechnungsoptionen nach dem neuen System.

Warum die sofortige Aufhebung?
Das Ministerium verweist auf ein übergeordnetes öffentliches Interesse:

  • Das Transparenzverzeichnis soll nur solche Krankenhäuser als „Level F“ ausweisen, die den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  • Fehlzuweisungen würden den Zweck – eine fundierte und qualitätsorientierte Entscheidungshilfe für Patientinnen und Patienten – konterkarieren.
  • Nur korrekt zugewiesene Level-F-Kliniken dürfen von bestimmten Kooperationsmöglichkeiten bei Leistungsgruppen profitieren.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung markiere einen weiteren Schritt in der Umsetzung der Krankenhausreform nach dem KHVVG. Sie zwingt insbesondere kleinere Fachkliniken in Bayern zur Neubewertung ihrer Struktur- und Leistungsdaten. Für viele Einrichtungen könnte das den Verlust von Sonderregelungen bedeuten, wenn sie die neuen Kriterien nicht erfüllen.

Das könnte Dich auch interessieren …