AWMF: Stellungnahme der Ad-hoc-Kommission Versorgungsstrukturen zur Krankenhausreform im Koalitionsvertrag 2025
Wissenschaftlich fundierte Kritik und konstruktive Impulse für eine nachhaltige Krankenhauslandschaft
Die Ad-hoc-Kommission Versorgungsstrukturen der AWMF begrüßt die Fortführung der Krankenhausreform, kritisiert jedoch zentrale inhaltliche und strukturelle Defizite des Koalitionsvertrages und fordert eine wissenschaftsbasierte, dynamische und qualitätsorientierte Weiterentwicklung.
Die AWMF begrüßt ausdrücklich die Fortführung der Krankenhausreform auf Basis des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Zugleich mahnt sie jedoch eine zeitnahe und dynamische Weiterentwicklung des Leistungsgruppensystems an. „Die Nicht-Berücksichtigung wesentlicher Leistungsgruppen wie Infektiologie, Kinder- und Jugendmedizin sowie Notfallmedizin ist fachlich nicht haltbar und gefährdet eine bedarfsgerechte Versorgung“, heißt es in der Erklärung.
Die Kommission fordert zudem, Qualitätskriterien differenziert an die Versorgungsstufen anzupassen, ohne das allgemeine Qualitätsniveau abzusenken. Mindestmengenregelungen müssten regional angepasst und die besondere Rolle der Universitätskliniken berücksichtigt werden.
Positiv bewertet die AWMF die geplante Finanzierung der Defizite aus den Jahren 2022 und 2023 sowie die schrittweise Einführung einer Vorhaltevergütung ab 2028. Gleichzeitig fordert sie, diese Vergütung konsequent von Fallzahlen zu entkoppeln.
Deutlich kritisiert wird das Ausbleiben wesentlicher Themen:
- Die ärztliche Weiterbildung und deren Berücksichtigung in der Finanzierung bleibe unberücksichtigt.
- Die ärztliche Personalmessung nach dem bereits vorliegenden ÄPS-BÄK werde weiterhin nicht eingeführt.
- Der Bürokratieabbau müsse dringend vorangetrieben und insbesondere die Zahl der Fallprüfungen sowie der Prüfumfang deutlich reduziert werden.