Thema: § 115f SGB V Abrechnungsverfahren Datenübermittlung Hybrid-DRG Hybrid-DRG-Umsetzungsvereinbarung Sektorengleiche Vergütung
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Die Beratungen zur Ausgestaltung der neuen Hybrid-DRG zwischen KBV, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband laufen auf Hochtouren.
Zum Anfang des nächsten Jahres soll die spezielle sektorengleiche Vergütung mit dem „Startkatalog“ in die Umsetzung gehen.
Dr. Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Krankenhausabteilung des GKV-Spitzenverbandes spricht im „ÄrzteTag“-Podcast
Mit der geplanten Hybrid-DRG-Verordnung wird nach Ansicht der KBV die Chance auf eine echte Ambulantisierung und einen fairen Wettbewerb der Sektoren vertan.
BinDoc stellt den aktuellen Stand des Hybrid-DRG „Startkatalogs“ vor und bespricht die wichtigsten Änderungen, Auswirkungen und Anforderungen des neuen Abrechnungssystems.
Ab 01.01.2024 sollen ambulant erbrachte Harnleiterstein-Ureterorenoskopien (URS) in einer Hybrid-DRG abgebildet und leistungsgerecht sektorgleich vergütet werden.
Ziel der speziellen sektorengleichen Vergütung ist es, bestehende Ambulantisierungspotenziale bei bislang unnötig stationär erbachten Leistungen zu heben.
Die geplante Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung für bestimmte medizinische Leistungen ab dem 1. Januar 2024 zielt darauf ab, ambulante Behandlungen zu fördern und die...
Diese sektorengleiche Vergütung soll nicht nur Leistungen aus dem AOP-Katalog umfassen, wie es bisher der Fall war.