Verordnung statt Beschluss: Sektorengleiche Vergütung für bestimmte medizinische Leistungen

Die geplante Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung für bestimmte medizinische Leistungen ab dem 1. Januar zielt darauf ab, ambulante Behandlungen zu fördern und die Versorgung effizienter zu gestalten. Dieser Schritt soll unnötige äre Behandlungen durch ambulante Eingriffe ersetzen, um das zu entlasten und die Wirtschaftlichkeit in der gesetzlichen zu verbessern. Trotz der ühungen gab es keine Einigung zwischen den Vertragsparteien, und daher wurde diese neue Vergütungsregelung durch Rechtsverordnung ohne die Zustimmung des Bundesrates festgelegt.

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