Zur Festsetzung einer Aufschlagszahlung für eine beanstandete Krankenhausabrechnung für Fälle vor dem 01.01.2022

, , | , Entscheidung zum 19.10.2023 – 41/23

In diesen Verfahren streiten die Beteiligten jeweils über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer für eine beanstandete Krankenhausabrechnung. Streitig ist dabei insbesondere die zeitliche Anwendbarkeit des § 275c Absatz 3 SGB V auf vor dem 1. Januar 2022. In zwei dieser Verfahren (B 1 KR 8/23 R und B 1 KR 9/23 R) streiten die Beteiligten zudem über die formellen Anforderungen an die Anhörung und die Begründung des Festsetzungsbescheides.

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