Verzicht der Krankenkasse auf ein Prüfverfahren

| Bundessozialgericht, Urteil vom 22.06.2022 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Mittlerweile liegen die schriftlichen Urteilsgründe der Grundsatzentscheidung des vom 22.6.2022, B 1 KR 19/21 R vor. Dieses hält fest, dass der – zulässige – Verzicht einer Krankenkasse auf das Prüfverfahren diese mit Einwänden gegen den nicht ausschließt, jedoch die Amtsermittlungspflicht des Gerichts beschränkt und bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen ist. Das Gericht darf weder Unterlagen des Krankenhauses beiziehen noch Ärzte des Krankenhauses als Zeugen über das Behandlungsgeschehen vernehmen noch auf anderem Weg sich Kenntnis von Vorgängen im Krankenhaus verschaffen, die vom im Prüfverfahren zulässigerweise hätten ermittelt werden können. Insoweit besteht für ein Recht zur Verweigerung der an sich gebotenen Mitwirkung zur Aufklärung des Sachverhalts. Dem Krankenhaus bleibt allerdings unbenommen, freiwillig Unterlagen vorzulegen oder andere Beweismittel anzubieten; diese unterliegen keinem .

Das könnte Dich auch interessieren …