B 1 KR 11/22 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 07.03.2023 – Terminbericht Nummer 7/23
Thema: AufwandspauschaleB 1 KR 11/22 RKrankenhausabrechnungsprüfungKrankenhausbehandlungMedizinische BegründungPrüfverfahren
B 1 KR 11/22 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 07.03.2023 – Terminbericht Nummer 7/23
Das vorliegende Dashboard – entwickelt vom ZEQ-Analysebereich in Zusammenarbeit mit unserer Expertin für Medizincontrolling – bietet einen interaktiven Blick über den Tellerrand.
Die Quote der aus Sicht der Krankenkassen korrekten Rechnungen der Kliniken ist gegenüber den ersten drei Quartalen 2022 relevant angestiegen
Die materielle Präklusionswirkung gem.§ 7 Abs. 2 S. 4 PrüfvV 2014 tritt nicht ein, wenn die verspätete Übersendung der Unterlagen auf Umständen beruht, die das Krankenhaus nicht zu vertreten hat…
Auch in diesem Jahr sind die Kodierseminare des Bundesverbandes Geriatrie bei seinen Mitgliedern auf große Resonanz gestoßen.
B1 KR 31/21 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 22.06.2022
„Der Medizinische Dienst begrüßt die Empfehlungen der Regierungskommission, wonach die Krankenhausversorgung und das Finanzierungssystem grundlegend neugestaltet werden sollen.
Die medizinischen Dienste in NRW werden bis Ende Januar 2023 auf Einzelfallprüfungen in den Kliniken verzichten.
Mittlerweile kristallisiert sich ein neuer Streitpunkt zwischen Kassen und Krankenhäusern heraus
Gesamtdokumentation der Vereinbarung gemäß § 17c Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KHG, die hierzu vereinbarten Fortschreibungen sowie die Umsetzungshinweise.
Schulterschluss mit Bayerischer Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen in Bayern – Forderung an die Bundesregierung
Der Bundestag berät am Mittwoch, 19. Oktober 2022, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen
Vom Hoffnungsträger zur neuen Nahkampfzone
Die Kliniken, denen vermeintlich etwas Gutes getan werden solle, müssten sich auf neue Kontrollen und Nachweise einstellen und damit ihre gesamte Prozesskette prüfen…
Datenanalysen zeigen, dass immer mehr Kliniken die 5%-Prüfquote schaffen – für diese Kliniken ist somit keine Strafzahlung bei negativen Gutachten des Medizinischen Dienstes fällig.