Thema: Erstattungsanspruch

Krankenkassen seien nicht verpflichtet, für vor dem 1.1.2016 eingeleitete sachlich-rechnerische Prüfungen Aufwandspauschalen zu zahlen – Rückforderungsanspruch bestehe innerhalb der Verjährungsfrist

B 1 KR 32/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2023 – Urteilsbegründung

PrüfvV: Benennung des Erstattungsanspruches im Rahmen der leistungsrechtlichen Entscheidung

Die leistungsrechtliche Entscheidung i.S.d. § 8 S. 1 Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) in den bis einschließlich 2021 geltenden Fassungen gerät in jüngster Zeit immer häufiger in den...

Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte

Dem Anspruch auf Erstattung von Aufwandspauschalen für sachlich-rechnerische MDK-Prüfungen, welche vor dem 01.01.2015 an die Kliniken vorbehaltlos gezahlt wurden, steht das Verbot unzulässiger Rechtsausübung entgegen

B 1 KR 15/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 16.07.2020 – Urteilsbegründung

Krankenkassen können einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ausschließlich bis zum Ende des auf die Rechnungsstellung des Krankenhauses folgenden Kalenderjahres geltend machen

Krankenkassen können einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ausschließlich bis zum Ende des auf die Rechnungsstellung des Krankenhauses folgenden Kalenderjahres geltend machen

S 4 KR 411/18 | Sozialgericht Fulda, Urteil vom 25.08.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr