Thema: Erstattungsanspruch

Zu Erstattungsanspruch sind aktuell 30 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.

Krankenkassen seien nicht verpflichtet, für vor dem 1.1.2016 eingeleitete sachlich-rechnerische Prüfungen Aufwandspauschalen zu zahlen – Rückforderungsanspruch bestehe innerhalb der Verjährungsfrist

B 1 KR 32/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2023 – Urteilsbegründung

PrüfvV: Benennung des Erstattungsanspruches im Rahmen der leistungsrechtlichen Entscheidung

Die leistungsrechtliche Entscheidung i.S.d. § 8 S. 1 Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) in den bis einschließlich 2021 geltenden Fassungen gerät in jüngster Zeit immer häufiger in den...

Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte

Dem Anspruch auf Erstattung von Aufwandspauschalen für sachlich-rechnerische MDK-Prüfungen, welche vor dem 01.01.2015 an die Kliniken vorbehaltlos gezahlt wurden, steht das Verbot unzulässiger Rechtsausübung entgegen

B 1 KR 15/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 16.07.2020 – Urteilsbegründung

Kein Erstattungsanspruch seitens der Krankenkasse, die rückwirkend im Hinblick auf eine geänderte BSG-Rechtsprechung (hier: Mindestmerkmale 8-550; Altersgrenze 60 Jahre, Dokumentation) erhoben wird

L 9 KR 462/17 | Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.08.2020  

Krankenkassen können einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ausschließlich bis zum Ende des auf die Rechnungsstellung des Krankenhauses folgenden Kalenderjahres geltend machen

Krankenkassen können einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ausschließlich bis zum Ende des auf die Rechnungsstellung des Krankenhauses folgenden Kalenderjahres geltend machen

S 4 KR 411/18 | Sozialgericht Fulda, Urteil vom 25.08.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr