Markiert: Erstattungsanspruch

Krankenkassen können einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ausschließlich bis zum Ende des auf die Rechnungsstellung des Krankenhauses folgenden Kalenderjahres geltend machen

S 4 KR 411/18 | Sozialgericht Fulda, Urteil vom 25.08.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Dreijährige Verjährungsfrist für Vergütungsforderungen von Krankenhäusern und Erstattungsansprüchen von Krankenkassen gegen Krankenhausträger – Abweichung von der ständigen Rechtsprechung des BSG

Für Vergütungsforderungen von Krankenhäusern gegen Krankenkassen gilt auf Grund der Verweisung in §69 Abs. 1 S. 3 SGB V die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren...