Ausschlussfrist in der PrüfVV: Fehlende Bezifferung führt nicht zwingend zum Anspruchsverlust
B 1 KR 33/23 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 28.08.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Das Bundessozialgericht habe klargestellt, dass die Mitteilung eines konkret bezifferten Erstattungsanspruchs gemäß § 8 Satz 1 PrüfVV 2016 erforderlich ist. Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass die in § 8 Satz 4 PrüfVV 2016 als „Ausschlussfrist“ bezeichnete Regelung keine echte materiell-rechtliche Ausschlussfrist darstelle…