S 11 KR 151/21 | Sozialgericht Rostock, Urteil vom 04.05.2023
Aufrechnung Krankenhausabrechnungsprüfung MDK-Prüfauftrag PrüfvV S 11 KR 151/21 Vergütungsanspruch Verrechnung
Zu Verrechnung sind aktuell 25 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
S 11 KR 151/21 | Sozialgericht Rostock, Urteil vom 04.05.2023
B 1 KR 32/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2023 – Urteilsbegründung
B 1 KR 17/22 R | Bundessozialgericht, Entscheidung zum 12.12.2023 – Terminvorschau Nummer 50/23
L 11 KR 2249/20 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2020
L 5 KR 390/12 | Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 24.11.2015 rechtskräftig
Zum 01.01.2020 plant der Gesetzgeber eine weitgreifende Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK).
Deutsche Krankenhausgesellschaft zum Bericht des Bundesrechnungshofes zu Klinikrechnungen
Der Bundesrechnungshof hält die Vereinbarungen für rechtswidrig. Sie ermöglichen es Krankenhäusern, sich von Prüfungen durch die Krankenkassen „freizukaufen“.
Der Hessische Gesundheitsminister Stefan Grüttner hat erleichtert auf die Nachricht aus Berlin reagiert
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Nach endgültiger Klärung der fachlichen Streitpunkte müssen die Krankenkassen das zurückbehaltene Geld unverzüglich auszahlen und Klagen sofort zurücknehmen
Vorgehen der Krankenkassen widerspricht dem gesetzgeberischen Willen – Schnelle Lösung muss gefunden werden
Zu den aktuellen Klagewellen vor den deutschen Sozialgerichten erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß:„Die aktuellen Berichte und Kommentare zu den Klagen...
Vitos Weil-Lahn fährt starke Geschütze auf: Die Krankenkassen würden die Schlaganfallversorgung im Landkreis gefährden.
Geschäftsführer Christian Keller kritisiert skandalöse Verrechnungspraktiken und macht Kassen für zusätzliche Defizite der Kliniken verantwortlich
Der Runde Tisch in Rheinland-Pfalz werde am 29.11.2018 stattfinden, kündigte Bätzing-Lichtenthäler an.
KGSAN zu den Rückforderungen der gesetzlichen Krankenkassen
Die Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG Münster informiert über die Verjährungsfrist