Gemeinsame Empfehlung der Bundesebene zum Umgang mit der Verrechnungs- und Klagewelle der Krankenhäuser beschlossen

Nach endgültiger Klärung der fachlichen Streitpunkte müssen die das zurückbehaltene Geld unverzüglich auszahlen und sofort zurücknehmen

„Mit der Gemeinsamen Empfehlung der Bundesebene und der durch das ist aus unserer Sicht alles geklärt. Wir erwarten nun von den Krankenkassen, dass sie auf dieser Basis unverzüglich auf die Krankenhäuser zugehen, die einbehaltenen Gelder zurückzahlen und ihre Klagen zurückziehen“, fordert der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen (BWKG), Detlef Piepenburg, mit Blick auf die gestern beschlossene Gemeinsame Empfehlung. In der Gemeinsamen Empfehlung sei klargestellt, dass die in der Vergangenheit betroffenen Leistungen überwiegend einvernehmlich zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen erbracht und abgerechnet wurden. „Die Krankenhäuser haben richtig abgerechnet. Das sehen jetzt auch die Krankenkassen so.“, unterstreicht Piepenburg. Außerdem ergebe sich nach den Grund­sätzen von ein für die Kliniken. […]

Quelle: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V.

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