B 1 KR 4/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 07.03.2023 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner
Thema: B 1 KR 4/22 RKrankenhausbehandlungKrankenkassenSchadenersatzanspruchVerlegung
B 1 KR 4/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 07.03.2023 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner
Um ihre gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, benötigen Krankenkassen viele, vor allem auch sensible Daten ihrer Versicherten.
„Mit unseren Transparenzberichten liefern wir Fakten und bieten Orientierung“
Die Klaglosstellung stellt auch im Sozialgerichtsverfahren eine Möglichkeit der prozessökonomischen Verfahrensbeendigung dar.
L1 KR 9/21 | Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 16.12.2021 – Kommentar Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte
Aktuelle Basis- und Finanzdaten zum Gesundheits- und Kassenwesen
2 O 560/21 | Landgericht Kassel, Urteil vom 02.03.2022 – Kommentar Rechtsannwalt Philip Christmann
Krankenkassen vernachlässigen ihre Kontrollpflichten gegenüber den Leistungserbringern der Hilfsmittelversorgung. Dies geht zulasten der Versicherten.
Download: GKV-Spitzenverband (PDF, 426KB)
Krankenkassen haben eine Kulanzregelung aufgekündigt und wollen die Medikamente für ihre Versicherten nicht mehr bezahlen, wenn auch nur kleinste formale Fehler auf dem Rezept ist
Für 2023 geht der GKV-Spitzenverband von einer Finanzierungslücke von 17 Milliarden Euro aus.
Den vorläufigen Zahlen der Krankenkassenverbände zufolge, die der F.A.Z. vorliegen, betrug das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung im zurückliegenden Jahr fast 5,7 Milliarden Euro.
“Die gesetzliche Krankenversicherung hat insbesondere durch teure Reformen der vergangenen Jahre ein massives Finanzproblem”
Schwerpunktthema des dritten BLIKKWINKEL dieses Jahres sind die gesundheitspolitischen Erwartungen der Innungskrankenkassen an die 20. Legislaturperiode.
„Die Krankenhäuser sind stark defizitär, insbesondere die Unikliniken. Der Ausbau der Digitalisierung ist ins Stocken geraten…“