Neue Rechtsbehelfsbelehrung des GKV-Spitzenverbands und ihre Auswirkungen auf Krankenhäuser
Thema: GKV Krankenhausabrechnungsprüfung MDK-Prüfverfahren Medizinischer Dienst Prüfquote Quartalsauswertung Rechtsbehelfsbelehrung
Neue Rechtsbehelfsbelehrung des GKV-Spitzenverbands und ihre Auswirkungen auf Krankenhäuser
Zum 27.03.2024 haben der GKV-Spitzenverband, die DKG und die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Erweiterung des Leistungskatalogs der Hybrid-DRG ab dem 01.01.2025 beschlossen.
Der aktuelle Gesetzentwurf berge das Risiko, dass trotz guter Ansätze die umfassende Krankenhausreform durch zu viele Kompromisse ihre wesentlichen Ziele verfehlt.
Der AOK-Bundesverband warnt vor einer Finanzierung der Krankenhaus-Modernisierung „allein zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung“.
Die gesetzlichen Krankenkassen verzeichnen für das Jahr 2023 vorläufig einen Überschuss der Ausgaben in Höhe von etwa 1,9 Milliarden Euro.
Der GKV-Spitzenverband hat festgelegt, dass die Krankenkassen bei ihrer Meldung das Datum der ersten leistungsrechtlichen Entscheidung zu Grunde legen müssen. Im Hinblick auf die Regelungen...
krankenkassen-direkt.de berichtet über die Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen von rund 150 Institutionen des Gesundheitswesens für das Jahr 2023.
vdek zum erzielten Vermittlungsergebnis in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über das Krankenhaustransparenzgesetz
Notwendige Reformenauf der gesundheitspolitischen Agenda müssen zeitnah umgesetzt werden
L 5 KR 357/22 KH | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.02.2024
„Wenn die Pflegeversicherung auch in den Jahren 2025 bis 2040 funktionieren soll, muss das System jetzt reformiert werden“
Die erwarteten Ausgaben für 2024 liegen damit bei 314 Milliarden Euro.
Der erste BlIKKwinkel 2024 beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Finanzierung der GKV.