Rechtliche Bewertung von zukünftigen Beschränkungen der MVZ-Gründungsbefugnis von gemäß §§ 107, 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern durch den Gesetzgeber
Rechtsanwälte Wigge (PDF, 1.59 MB)
Rechtliche Bewertung von zukünftigen Beschränkungen der MVZ-Gründungsbefugnis von gemäß §§ 107, 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern durch den Gesetzgeber
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Geplanter Wegfall der Neupatientenregelung untergräbt Vertrauen der Ärzteschaft in politische Entscheidungen und verunsichert Patientinnen und Patienten.
Es geht ausweislich eines aktuellen Gutachtens um bis zu 35 Milliarden Euro im Jahr 2025…
Reinhardt: Sachgerechtes Verfahren ist mit der Berliner Schablone unmöglich
Ärzte und Psychotherapeuten sollen durch ihre Praxissoftware bei der Anwendung der ICD-10-GM unterstützt werden.
Der Bericht beleuchtet die wichtigsten Themen aus dem Aufsichts- und Verwaltungsgeschehen des vergangenen Jahres.
Beschluss vom 16. Juli 2020. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Vor Jahren wendeten Ärzte Kodierrichtlinien mit massiven Protesten noch ab. Ab 2022 kommen sie nun fast unbemerkt über die Software in die Praxen – und...
Die 3. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement ist seit 1. Juli 2020 in Kraft.
Kritik an Ungleichbehandlungen von Vertragsärzten im Vergleich zu MVZ. KBV will „Großkonglomerate“ verhindern und weist auf Reformvorschläge hin
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) bekräftigt angesichts der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss zur Offenlegung von Kapitelinteressen in der Gesundheitsversorgung die eigene Forderung der Benennung...
Nach Angaben der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) beläuft sich das Minus auf rund 1,6 Milliarden Euro.
Viel Licht, wenig Schatten: Insgesamt liegt mit dem Referentenentwurf ein Gesetzentwurf vor, der mit kleineren Anpassungen als konsistente Erweiterung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) implementiert...
Die Innungskrankenkassen begrüßen grundsätzlich den Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung. Die geplanten Regelungen stellen eine wesentliche Verbesserung gegenüber der bestehenden Situation dar.