Stellungnahme des IKK e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

Die Innungskrankenkassen begrüßen grundsätzlich den zur Reform der Notfallversorgung. Die geplanten Regelungen stellen eine wesentliche Verbesserung gegenüber der bestehenden Situation dar. Sie sind damit ein wichtiger Schritt in Richtung einer bedarfsgerechten und ressourcenschonenden Notfallversorgung. Hinsichtlich des gemeinsamen Notfallleitsystems (GNL) wird insbesondere die digitale Vernetzung und die Echtzeitübertragung der Versorgungskapazitäten der an der Notfallversorgung Beteiligten sowie die hierfür geplante bundesweite der Versorgungsmittel, aufsuchendem Bereitschaftsdienst, Integrierten Notfallzentren () und begrüßt. Bei der Planung der gemeinsamen Notfallleitsysteme ist jedoch auf eine Harmonisierung mit den Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zum standardisierten Ersteinschätzungsverfahren der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zu achten. […]

: IKK e. V. (PDF, 120KB)

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