SpiFa mit eigenem Vorschlag zur Offenlegung von Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) bekräftigt angesichts der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss zur Offenlegung von Kapitelinteressen in der Gesundheitsversorgung die eigene Forderung der Benennung eines „wirtschaftlich Berechtigten“.
Heute wird in der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages die Forderung der Linken, ein MVZ-register zu etablieren, beraten. Die Bundesärztekammer sympathisiert mit dem Kurs der Linken-Fraktion, die von dort vorgeschlagene Datenbank wird in der Stellungnahme der BÄK positiv bewertet, da sie für mehr Klarheit für alle Beteiligten sorgt und eine „langfristige bedarfsgerechte Versorgung“ ermöglicht.
Schon in der Stellungnahme zum tsvg hatte der SpiFa den Vorschlag, den jeweils wirtschaftlich Berechtigten an versorgungsstrukturen kenntlich zu machen, eingebracht. Mit dem gkv-Modernisierungsgesetz aus dem Jahr 2004 ist die vertragsärztliche Berufsausübung flexibilisiert worden. Die Intention lag in der Förderung von Kooperation und Flexibilisierung, wofür stabile Trägerstrukturen notwendig sind. Nicht beabsichtigt war und ist es, einer die Diagnose – und Therapiefreiheit beeinträchtigenden Ökonomisierung und Konzernbildung oder gar der Bildung von Monopolen in der ambulanten Versorgung Vorschub zu leisten. […]
Download: Ergänzende Stellungnahme des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) vom 15. Januar 2019 (PDF, 719KB)
Quelle: Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)