Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung

Der Beschluss vom 19. Dezember wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft

Dieser Beschluss beinhaltet , die von allen Krankenhäusern, welche die gezielte bei Patientinnen und mit medikamentös nicht oder nicht ausreichend behandelbarer mäßiger schwerer chronisch obstruktiver Lungenerkrankung erbringen, am Krankenhausstandort zu erfüllen sind. […]

Quelle: G-BA (PDF, 58KB)

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