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Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung mit Änderungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte

Der Ge­setz­ge­ber ver­folgt mit dem Ge­setz un­ter an­de­rem das Ziel, die Qua­lität und Trans­pa­renz der me­di­zi­ni­schen Ver­sor­gung zu stärken, Leis­tungs­an­ge­bote zu er­wei­tern und eine stärkere Vernet­zung zwi­schen den ein­zel­nen Leis­tungs­er­brin­gern zu er­rei­chen.

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) und InEK-Extremkostenbericht: Themen der Universitätsmedizin im Fokus

Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat der Gesetzgeber zum Ende der Legislaturperiode eine Vielzahl von Regelungen getroffen, die auch für die Universitätsmedizin von Bedeutung sind:

Fazit der bayerischen BKK-Chefin zur aktuellen Gesundheitspolitik: Teurer Aktionismus statt Qualität und Struktur

Das Gesetz ist eine weitere vertane Chance für eine dringend notwendige Kurskorrektur in der Gesundheitsversorgung und deren Finanzierung

Ersteinschätzung in der Notfallversorgung: G-BA soll auch Erfahrungen der Krankenhäuser berücksichtigen

Die Regierungsfraktionen wollen die Inhalte der standardisierten Ersteinschätzung in der ambulanten Notfallversorgung erweitern, die der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) auf den Weg bringen soll.