Thema: GVWG

Übermittlung eines Antrages auf Anschlussrehabilitation nach § 301 Abs. 3

Verfahren zur Übermittlung eines Antrages auf Anschlussrehabilitation durch das Krankenhaus auf elektronischem Wege

Vereinbarung über das Verfahren zur Übermittlung von Daten zwischen den Krankenhäusern und den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Anschlussrehabilitation nach § 301 Abs. 3 SGB V (Datenübermittlungs-Vereinbarung)

Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung mit Änderungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte

Der Ge­setz­ge­ber ver­folgt mit dem Ge­setz un­ter an­de­rem das Ziel, die Qua­lität und Trans­pa­renz der me­di­zi­ni­schen Ver­sor­gung zu stärken, Leis­tungs­an­ge­bote zu er­wei­tern und eine stärkere Vernet­zung zwi­schen den ein­zel­nen Leis­tungs­er­brin­gern zu er­rei­chen.

Ebner Stolz

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) und InEK-Extremkostenbericht: Themen der Universitätsmedizin im Fokus

Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat der Gesetzgeber zum Ende der Legislaturperiode eine Vielzahl von Regelungen getroffen, die auch für die Universitätsmedizin von Bedeutung sind:

Fazit der bayerischen BKK-Chefin zur aktuellen Gesundheitspolitik: Teurer Aktionismus statt Qualität und Struktur

Fazit der bayerischen BKK-Chefin zur aktuellen Gesundheitspolitik: Teurer Aktionismus statt Qualität und Struktur

Das Gesetz ist eine weitere vertane Chance für eine dringend notwendige Kurskorrektur in der Gesundheitsversorgung und deren Finanzierung

BKK Bayern

Ersteinschätzung in der Notfallversorgung: G-BA soll auch Erfahrungen der Krankenhäuser berücksichtigen

Die Regierungsfraktionen wollen die Inhalte der standardisierten Ersteinschätzung in der ambulanten Notfallversorgung erweitern, die der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) auf den Weg bringen soll.

Ärzteblatt