Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit, DIVI und GNPI fordern eigene Strukturen für die pädiatrische Notfallversorgung
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Zu Ersteinschätzungsverfahren sind aktuell 40 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit, DIVI und GNPI fordern eigene Strukturen für die pädiatrische Notfallversorgung
KV Hessen und Bürgerhospital setzen auf strukturierte Patientensteuerung in der Akutversorgung
Minister Laumann fordert verbindliche Ersteinschätzung und Primärversorgungspraxen als zentrale Steuerungselemente
Fachgesellschaft warnt vor Zugangshürden und verlangt verbindliche Berücksichtigung psychischer Erkrankungen
Abschlussbericht zur Weiterleitung weniger dringlicher Notaufnahmefälle in die vertragsärztliche Versorgung
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (PDF, 568 kB)
AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann bewertet den Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung und mahnt strukturelle Verbesserungen an
Unparteiische Mitglieder kritisieren Aufsplittung zentraler Strukturen und fordern unverzügliche Nichtbeanstandung der Ersteinschätzungs-Richtlinie
G-BA (PDF, 292 kB)
Jörn Simon plädiert für strukturiertes Modell nach dem Prinzip „digital vor ambulant vor stationär“
Integrierte Notfallzentren, digitale Ersteinschätzung und neue Finanzierung sollen Versorgung verbessern und Kosten senken
Verbände fordern Zusammenlegung von 112 und 116117, Einführung digitaler Triage-Systeme und bundesweite Standards für Akut- und Rettungsdienstversorgung
Forsa-Umfrage im Auftrag der AOK Sachsen-Anhalt zeigt Reformbedarf bei der Patientensteuerung in der Notfallversorgung
Fallzahlen an der ZNA halbiert – SmED-Einsatz zeigt bundesweite Signalwirkung
Gesetzentwurf muss verhindern, dass Akutfälle unnötig in die Notfallversorgung umgelenkt werden
Chance für bessere Notfallversorgung nutzen
Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass Hilfesuchende – auch ohne gültige G-BA-Richtline – nur in medizinischen Notfällen von einer Klinik behandelt werden dürfen.
Das BMG hatte als Aufsichtsbehörde Kritik am G-BA-Beschluss vom 6. Juli 2023 geübt und ihn als „rechtswidrig“ eingestuft.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) unter der Leitung von G-BA-Chef Hecken plant, gegen das Gesundheitsministerium Klage zu erheben.
In dem Schreiben wird betont, dass die rechtswidrigen Regelungen in der Richtlinie das Interesse der Versicherten und Leistungserbringer gefährden könnten.